Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

News

Weihnachtsgrußworte

Liebe Bürgerinnen und Bürger

Eine kleine Weise zieht ganz zart und leise durch das stille Tal, warmer Schein der Kerzen öffnet unsere Herzen für das Kind im Stall. Alle Jahre wieder werden Menschen Brüder, Hoffnung neu erwacht, Frieden hier auf Erden könnte Wahrheit werden, für mehr als eine Nacht.

Das Weihnachtsfest steht kurz bevor, und wir alle freuen uns auf eine ruhige und besinnliche Zeit im Familien- und Freundeskreis. Oftmals ist damit auch der Alltag ausgeblendet; wir halten inne und schauen auf das fast vergangene Jahr.

Für kurze Zeit Abstand zu gewinnen und all die Hektik und Betriebsamkeit, die uns das ganze Jahr über beherrscht, ist dabei das Ziel. Kein anderer Zeitpunkt im Jahresablauf ist geeigneter für eine Würdigung dessen, was war, und für eine Einstimmung auf das, was sein wird.

Auch wir als Ortsgemeinde blicken zurück, sehen nach, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden. So ist ganz besonders das große ehrenamtliche Engagement zu nennen. Durch die Hilfe vieler Einzelpersonen, der Mitglieder des Ortsgemeinderates, der Vereine und Gruppen wurden viele Pläne und Projekte umgesetzt. Diese hätten nicht realisiert werden können, wenn nicht die uneingeschränkte Bereitschaft zum ehrenamtlichen Einsatz vorhanden gewesen wäre. Dafür nochmal herzlichen Dank.

So wurde unser Spielplatz neu gestaltet und entspricht jetzt wieder den aktuellen Sicherheitsvorschriften. Spielgeräte wurden restauriert, Spring- und Fallschutz wurden erneuert, ein neuer Zaun wurde aufgestellt, sowie die Bepflanzung erneuert.

Für das nächste Jahr ist angedacht, das Dach unserer Kapelle zu erneuern. Ob wir das im Jahr 2026 umsetzen, hängt noch von verschiedenen Genehmigungen ab.

Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich besinnliche und friedvolle Weihnachtstage, besonders den Älteren und Kranken wünsche ich Gesundheit, Zuversicht und Wohlergehen für das Jahr 2026.

Euer Ortsbürgermeister
Michael Eppers

Verastaltungskalendertreffen 2026

Die Ortsgemeinden Brecht und Wißmannsdorf laden herzlich alle Vereine und Gruppierungen zur gemeinsamen Jahresplanung 2026 am Montag, den 15. Dezember 2025 um 19.00 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus Wißmannsdorf zum gemeinsamen Überlegen, Diskutieren und Planen für das kommende Jahr ein.

Kinderkrippenfeier 2025

🌟 Liebe Kinder, wir suchen Dich! 🌟
Hast du Lust, beim Kinderkrippenspiel mitzumachen? Dann sei dabei – wir freuen uns sehr auf dich!

Wir treffen uns zu den Proben am Samstag, 13. Dezember 2025 um 10:30 Uhr sowie am Samstag, 20. Dezember 2025 um 10:30 Uhr. Die Generalprobe findet am Dienstag, 23. Dezember 2025 um 10:30 Uhr in der Pfarrkirche zu Wißmannsdorf statt.

Wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne an Ursula Mayers unter Tel. 0175-5436101 wenden.

Und falls du Lust hast, beim Kinderchor mitzusingen: Der Kinderchor probt immer eine Stunde vorher um 09:30 Uhr. Für weitere Termine, wie oben, melde dich bitte bei Claudia Winter unter Tel. 0176-32910844.

❄️ Wir freuen uns auf dich und auf ein wunderschönes gemeinsames Weihnachtsprojekt! ❄️

Verleihung des Klimaschutzpreises der Westenergie

Die Ortsgemeinde Brecht hat sich auch in diesem
Jahr für die Teilnahme an dem Projekt beim West-
energie Klimaschutzpreis entschieden.
Beschreibung des Projektes:
Die Brechter Frauengruppe ist ein Zusammenschluss
der Frauen aus Brecht, die sich engagiert für die Sau-
berkeit der gemeindeeigenen Gebäude und die Pflege
der Beete im Ort einsetzen.
Zusätzlich hat die Frauengruppe in diesem Jahr die
Aktion „Saubere Landschaft“ tatkräftig unterstützt
und aktiv zum Umweltschutz und Verbesserung des
Ortsbildes beigetragen. Sie sammelte Müll und Unrat
in der Gemarkung Brecht und entsorgte diese ord-
nungsgemäß.
Am 06. Nov. 2025 wurde der Preis von dem West-
energie-Regionalmanager Marco Felten, dem West-
energie-Kommunalmanager Christian Nathem sowie
für unsere Region dem Ersten Kreisbeigeordneten
Michael Ludwig und der Bürgermeisterin der Ver-
bandsgemeinde Bitburger Land, Janine Fischer, über-
geben.
Die Urkunde sowie das Preisgeld in Höhe von
500,00 € wurden von den Verantwortlichen der Frau-
engruppe, Sonja Schranz und Sabine Grethen, entge-
gengenommen.
Die Ortsgemeinde Brecht bedankt sich bei der Frau-
engruppe für das Engagement und bei der Westener-
gie, die diesen Klimaschutzpreis schon seit 30 Jahren
auslobt.
Die Projekte kommen der Allgemeinheit zugute und
dienen dem regionalen Umwelt- und Klimaschutz

Im Bild:
v.l.n.r., Ortsbürgermeister Michael Eppers, Sonja
Schranz, Sabine Grethen

St Martin 2025

Die Ortsgemeinde Brecht bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen zum St Martinszug. Ebenfalls danken wir dem Musikverein Wißmansdorf, der Feuerwehr Brecht, den Helfern und Sponsoren bei der Verlosung und den Mitgestaltern des Impulses in der Kapelle.

Pfargemeinderats Wahl

Am 8. und 9. November 2025 wird in unserer Pfarrei der
Pfarrgemeinderat neu gewählt. Die Wahl wird getrennt
nach Pfarrbezirken als Listenwahl durchgeführt. Somit
kann der Wähler nur das Wahllokal seines Pfarrbezirks
aufsuchen, in dem er wohnt – Bei uns wäre das Wißmannsdorf.
Sollte eine Wahl vor Ort in der vorgesehenen Öffnungszeit
nicht möglich sein, kann eine Briefwahl im Pfarrbüro vom
24.10.25 bis 07.11.25 beantragt werden.
Die nach Pfarrbezirk sortierten Kandidatenlisten werden
mit weiteren Infos zu den Personen in den ehemaligen
Pfarrkirchen ausgehangen. Nur die Kandidaten des eigenen
Pfarrbezirks können in dem jeweiligen Pfarrbezirk gewählt
werden. In Bezirken, in denen nur ein Kandidat zur
Verfügung steht, wird eine Persönlichkeitswahl durchgeführt.
Erläuterungen hierzu finden Sie vor Ort im Wahllokal.
In jedem Wahllokal sitzen bestellte Wahlvorstände,
die für die Durchführung zuständig sind und bei Fragen
gerne unterstützen.
Alle Pfarrangehörigen sind herzlich eingeladen, ihr Wahlrecht
wahrzunehmen!

Änderung des Flächennutzungsplan

Öffentliche Bekanntmachung
36. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Fassung 1. Teilfortschreibung)
der VG Bitburger Land
– Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) –

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 26.06.2025 beschlossen, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Brecht – Teilgebiet „Am Sonnenhang“ – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP – Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburger Land gemäß § 2 Abs.1 BauGB für den Ortsteil Brecht einzuleiten.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Ortslage Brecht der Straße „Am Sonnenhang“ und hat eine Größe von ca. 1,76 ha. Die FNP-Änderung stellt auf den o.g. Bereich ab.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Wohngebietes zu schaffen. Nachfolgend an die Einleitung der förmlichen Bauleitplanung wird die FNP-Änderung in einem Aufstellungsverfahren durchgeführt.

Die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, in der Zeit vom

05.08.2025 bis einschließlich 06.09.2025

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zudem können die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land unter
www.bitburgerland.de/bekanntmachungen
eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.


Anlass der Planung

Die Ortsgemeinde Brecht will im Bereich der Flächen „Am Sonnenhang“ zwei neue Bauflächen schaffen. Hier soll für den nachgewiesenen örtlichen Bedarf Wohnbauland zur Eigenentwicklung bereitgestellt werden.

Das Plangebiet, das dieser Neubaubedarf ausweisen soll, ist im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der Ortsgemeinde Brecht als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die geplante Änderung des FNP in einen allgemeinen Wohnbaufläche stellt eine planungsrechtliche Anpassung (Tatsächliche Bodennutzung) dar.

Die dargestellten Ziele und Zwecke der Planung sollen als städtebauliche Zielsetzung im FNP aufgegriffen und angepasst werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Rentner beseitigen Schäden am Bürgersteig

Die beiden Rentner Matthias Ludwig und Karl Adames haben sich ehrenamtlich dazu bereit erklärt, die beschädigten Stellen im Bürgersteig an der Prümbrücke zu reparieren und zu pflastern. Mit viel Einsatz und Erfahrung haben sie die Schäden beseitigt und den Gehweg wieder sicher und ansprechend gestaltet. Solche freiwilligen Tätigkeiten tragen dazu bei, unsere Gemeinschaft zu verbessern und das Umfeld für alle angenehmer zu machen. Herzlichen Dank an die Rentner für ihr Engagement!

v.l.n.r. Matthias Ludwig, Karl Adames
Foto: Michael Eppers